Die Unterstützung und Würdigung des Ehrenamtes im Landkreis Bayreuth muss nach Ansicht der SPD Fraktion verbessert werden. Zur Zeit gibt es im Landkreis zu wenige Akzeptanspartner. Zudem fehlt es an einer aktuellen Übersicht der bestehenden Akzeptanzstellen.
Ein erster Schritt zu einer verbesserten Unterstützung der Ehrenamtlichen ist die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis.
Die SPD Fraktion stellte daher folgenden Antrag:
Der Landkreis Bayreuth gewährt allen Inhabern der blauen und goldenen Ehrenamtskarte die kostenlose Nutzung der kommunalen Angebote des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis.
Auf der Internetseite des Landkreises werden sowohl der Einzelantrag, als auch der Sammelantrag für die Ehrenamtskarte als PDF Download eingestellt.
Begründung:
Die Ehrenamtskarte ist eine Wertschätzung für alle Personen, die sich in ihrer Freizeit für das Wohlergehen Anderer engagieren. Sie soll den Inhabern eine Anerkennung für ihre geleisteten Dienste bieten und den Dank der öffentlichen Hand für ihr Engagement ausdrücken.
Neben zahlreichen privaten Akzeptanzpartnern gewährt auch der Landkreis Bayreuth und seine Zweckverbände ständige Vergünstigungen, wie zum Beispiel vergünstigten Eintritt in die Therme Obernsees. Auch zahlreiche Kommunen, unter anderem Bischofsgrün Waischenfeld Pegnitz Warmensteinach, sind mit ihren Einrichtungen Akzeptanzpartner der Ehrenamtskarte.
Der Landkreis Bayreuth unterhält eine Reihe von kommunalen Angeboten im öffentlichen Nahverkehr, Fifty Fifty Taxi, Bürgerbusse, Anruf - Linien - Taxi Discobus.
Wenn die Inhaber der Ehrenamtskarte diese Angebote im öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen können , setzt der Landkreis ein deutliches Signal für die Stärkung des Ehrenamtes.
Darüber hinaus beantragen wir, auf der Internetseite des Landkreises Bayreuth unter dem Button „Ehrenamtskarte“ sowohl den Einzelantrag als auch einen Sammelantrag für die Beantragung der Ehrenamtskarte als PDF Download einzustellen.
Auch in der digitalen Zeit bevorzugen noch viele Menschen die persönliche Abgabe eines Antrages bei der Behörde. Dies sollte unbürokratisch ermöglicht werden.