Der Koalitionsvertrag greift die Entwicklung des ländlichen Raumes auf

Stephan Unglaub in einer Sitzung des Kreistages Bayreuth, am Tisch sitzend
Foto: Sonja Wagner

09. Januar 2022

Der Koalitionsvertrag hat auch eine kommunalpolitische Komponente, die vor allem für die Kommunen im ländlichen Raum wichtig ist.. Lösungsansätze für viele der Probleme, die uns im ländlichen Raum betreffen und deren Lösung Kommunalpolitiker seit langem dringend anmahnen, finden sich im Koalitionsvertrag wieder. Das stimmt uns als Kommunalpolitiker zuversichtlich. Der Bund sieht seine Verantwortung für die Entwicklung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands. Gleichwertige und vor allem gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land lassen sich nicht erreichen, indem man allen Kommunen das Gleiche gibt. Ländliche, oft finanzschwächere Strukturen benötigen eine andere Förderung als die städtischen. Die Lösungsansätze müssen sowohl bedarfs- als auch wohnortorientiert sein.

Hier setzt der Koalitionsvertrag an: • Die strukturschwachen ländlichen Gemeinden sollen nach dem Vertrag eine an ihrem Leistungsvermögen ausgerichtete Förderung erhalten. • Die Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogramme soll so erfolgen, dass strukturschwache Regionen bevorzugt gefördert werden. • Dienstleistungszentren, Dorfbüros, Gemeinschaftshäuser, die Angebote der Nahversorgung, der Kultur, Bildung und Gesundheitsdienstleistungen bündeln haben im ländlichen Raum eine andere, wahrscheinlich größere, Bedeutung für die Bevölkerung als in der Stadt. • Die Aufstockung und der Ausbau des Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung“ wird zur Entwicklung der regionalen Daseinsvorsorge beitragen. • Klimaschutz beginnt vor der Haustüre. Finanzschwache Kommunen können durch die Reduzierung oder den Ersatz von Eigenanteilen vermehrt wohnortnahe Klimaschutzprojekte umsetzen. • Mobilität im Bezug auf ländlichen Raum soll zwischen Bund und Ländern in 2022 neu definiert werden.

Stephan Unglaub Vorsitzender SPD Fraktion Keistag Landkreis Bayreuth.

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